Pflegefachkraft (m/w/d) in Voll- und Teilzeit
Stellenbeschreibung
Unser Angebot # 70001/01 – Ihre neue berufliche Chance
Pflegefachkraft (m/w/d) in Voll- und Teilzeit
Sie interessieren sich für eine neue Herausforderung im pflegerischen Bereich? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Egal, ob Sie auf der Suche nach einer neuen Festanstellung sind oder die Überlegung haben, Vertretungseinsätze zu übernehmen.
Zu Ihren Aufgaben als Pflegefachkraft (m/w/d) gehören u. a.:
Kompetente Aufnahme von Patienten
Mitwirkung und Assistenz bei der Diagnostik und Therapie
Fachgerechte Grund- und Behandlungspflege der Patient*innen (m/w/d) unter Anwendung aller gültigen Pflegerichtlinien
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen anderen Berufsgruppen
Unterstützung bei der Entwicklung und Optimierung von Arbeitsprozessen
Es erwarten Sie interessante und anspruchsvolle Tätigkeiten in unterschiedlichen Fachbereichen, Abteilungen und Kliniken von Akut bis zu Reha-Einrichtungen
Wir wünschen uns von Ihnen:
.. eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (m/w/d)
.. “im besten Fall” eine entsprechende Fachweiterbildung, z. B. Notfallpflege oder Intensivmedizin
.. eine Person, für die Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit selbstverständlich und keine Fremdwörter sind
.. die Bereitschaft Schichtdienste zu übernehmen
Ihre Vorteile
Um für Sie die passende Aufgabe zu finden, nehmen wir in einem ersten Telefonat sehr gerne Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen auf!
Es stehen Ihnen flexible Angebote in Westdeutschland offen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail
als PDF-Datei berücksichtigen können.
Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Sabine Nixdorf
Wir freuen uns auf Sie!
* O. g. Angaben sind freiwillig.
Es gelten das AGG sowie die DSGVO neueste Fassung.
Information (m/w/d)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) d (divers). Wolfgang Mueller-Nixdorf (Direktor | CIO | CMO | CDO).