Oberarzt Anästhesie / Intensivmedizin (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Unser Angebot # 20.163/12 – Ihre Zukunfts-Chance
Oberarzt Anästhesie / Intensivmedizin (m/w/d)
Die renommierten Fachkliniken und Institute unseres Mandanten decken ein umfassendes Therapieangebot ab. Der im Großraum Dortmund verwurzelte, wirtschaftlich erfolgreiche Verbund verteilt sich auf mehrere Standorte und verfügt über knapp 750 Betten. Pflege- und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) runden das Service-Portfolio ab.
In der Position:
Oberarzt Anästhesie / Intensivmedizin (m/w/d)
übernehmen Sie die Leitung und Überwachung der Intermediate Care (IMC) sowie der Intensivstation des Kardiovaskulären Zentrums
optimieren Sie Arbeits- und Organisationsprozesse und tragen zur Weiterentwicklung der IMC-Station mit aktuell ca. 15 Betten bei
Sie verfügen über
fundierte klinisch-praktische Erfahrungen in der Anästhesie- und Intensivmedizin
Kenntnisse in der Telemetrie- und Monitorüberwachung
die Facharztbezeichnung Anästhesie, mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
großes Interesse an der multiprofessionellen und interdisziplinären Zusammenarbeit aller beteiligten Fachabteilungen und Berufsgruppen
ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Belastbarkeit sowie eine ausgeprägte Sozialkompetenz
Unser Mandant bietet Ihnen
Förderung Ihrer professionellen Entwicklung durch zielgerichtete Qualifizierungen
ein interessantes Aufgabenspektrum mit Entwicklungsmöglichkeiten
finanzielle Unterstützung bei externen Fort- und Weiterbildungen
Unterstützung bei der Wohnortverlegung
Hilfe bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail
als PDF-Datei berücksichtigen können.
Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Sabine Nixdorf
unter Telefon-Durchwahl + 49 (0) 2307 - 2850 - 120
oder
Mobil + 49 (0) 151 - 68410684
bzw. per E-Mail an:
sabine.nixdorf(at)s-n-u.eu zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
* O. g. Angaben sind freiwillig.
Es gelten das AGG sowie die DSGVO neueste Fassung.