Oberarzt Kardiologie / Angiologie (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Unser Angebot # 20.177_01 – Ihre Zukunfts-Chance
Oberarzt Kardiologie / Angiologie (m/w/d)
Unser Mandant betreibt verschiedene medizinisch und wirtschaftlich erfolgreiche Krankenhäuser mit Standort in NRW. Mit insgesamt über 1.000 Betten, zahlreichen Fachkliniken und Instituten werden nahezu alle medizinischen Fachdisziplinen abgedeckt.
In der Position:
Oberarzt Kardiologie / Angiologie (m/w/d)
übernehmen Sie die Führungsaufgabe eines multiprofessionellen Teams innerhalb einer flachen Hierarchie. Mit ihrer hochmodernen Ausstattung deckt die Klinik für Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin das Leistungsspektrum der allgemeinen, konservativen und interventionellen Behandlung ab. Im Zentrum der Patientenversorgung steht die Diagnostik und Therapie von koronaren Herzerkrankungen und Bluthochdruck. Weiterhin nehmen Sie eine Ausbildungs- und Mentorenfunktion für Assistenzärzte (m/w/d) ein.
Fachkompetenz
Sie sind Facharzt (m/w/d) für Innere Medizin und Kardiologie mit Zusatzqualifikation Angiologie und können signifikante Kenntnisse im intensivmedizinischen sowie interventionellen Bereich vorweisen. Ihnen sind die wichtigsten angiologischen Verfahren (z.B. DSA, MR-Angiographie, Duplexsonographie) bekannt. Aufgabenschwerpunkt der Fachklinik ist eine exakte Differentialdiagnostik, um die Grundlage für eine optimale Behandlung der Patienten zu gewährleisten.
Unser Mandant bietet:
Arbeitszeitmodelle mit elektronischer Erfassung aller Arbeitszeiten
attraktive Altersvorsorge-Modelle
gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Ausgleich von Qualifikationsverlust durch Ausfallzeiten
bevorzugte KiTa-Platzbelegungen an den jeweiligen Standorten
anspruchsvolle Aufgaben und Tätigkeiten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail
als PDF-Datei berücksichtigen können.
Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Sabine Nixdorf
Wir freuen uns auf Sie!
* O. g. Angaben sind freiwillig.
Es gelten das AGG sowie die DSGVO neueste Fassung.