20181/01 Chefarzt (m/w/d) kardiologische Reha
Stellenbeschreibung
Unser Angebot # 20.181/01 – Ihre Zukunfts-Chance
Chefarzt (m/w/d) für kardiologische Rehabilitation
mit Berufserfahrung
Unser Mandant ist seit Jahren spezialisiert auf ambulante wohnortnahe Rehabilitation mit stetig steigenden Patientenzahlen. Seine Klinik betreut ein großes Einzugsgebiet in NRW mit Zulassung durch namhafte Kostenträger. Unser Mandant betreibt außerdem auch Akutkrankenhäuser.
In der Position:
Chefarzt (m/w/d) für kardiologische Rehabilitation
mit Berufserfahrung
haben Sie die chefärztliche Leitung der kardiologischen Indikation in der Reha-Klinik. Als mitarbeitender Chefarzt leiten Sie das interdisziplinäre ärztlich-therapeutische Reha-Team unter qualitativen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie arbeiten eng mit der Geschäftsführung hinsichtlich der Weiterentwicklung des Fachgebietes zusammen. Die Sicherstellung einer gleichmäßig hohen Belegung der Klinik und die Zusammenarbeit mit den Kostenträgern und externen Partnern gehören zu Ihren täglichen Aufgaben. Digitalisierung, flexible Personaleinsatz-Konzepte und moderne kooperative Mitarbeiterführung sind wichtige Themen, denen Sie als Chefarzt offen gegenüberstehen.
Fachkompetenz
Unser Mandant sucht unbefristet einen Facharzt für Innere Medizin / Kardiologie mit Berufserfahrung in der kardiologischen Rehabilitation. Möglichst mit der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen (oder den absolvierten Kursen).
Wir bieten
Eine sichere, interessante Tätigkeit mit attraktiven überdurchschnittlichen Vergütungsbedingungen
Die Möglichkeit der Privatliquidation
Weitere variablen Vergütungskomponenten
Bezahlte Fortbildungen
Familienfreundliche Arbeitszeit Absprachen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail
als PDF-Datei berücksichtigen können.
Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Sabine Nixdorf
Wir freuen uns auf Sie!
* O. g. Angaben sind freiwillig.
Es gelten das AGG sowie die DSGVO neueste Fassung.
Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter). Wolfgang Mueller-Nixdorf (Direktor | CIO | CMO | CDO).